Über das Objekt
Beschreibung
Die Gemeinde Hittisau stellt den öffentlichen und privaten Institutionen, Vereinen und Organisationen aus nah und fern den Ritter-von-Bergmannsaal zur Verfügung. Der gepflegte Veranstaltungsraum kann unter Beachtung der Saalordnung für eine Vielzahl an Veranstaltungen gemietet werden, wie z.B. für Theateraufführungen, Konzerte, Versammlungen, Seminarveranstaltungen, Tagungen, Vorträge, Verkaufsausstellungen, Empfänge, Hochzeiten, Bälle, Tanzveranstaltungen u.a.m. Wichtig: Die beabsichtigte Benützung des Ritter-von-Bergmann Saales ist spätestens 4 Wochen vor einer geplanten Veranstaltung zu beantragen. Die Reihenfolge der Buchungsanfragen ist für die Vergabe maßgebend. 2 Proben pro Veranstaltung im Ritter-von-Bergmann Saal stehen gratis zur Verfügung. Auch diese sind vorab terminlich zu buchen. Für jeden weiteren Probe-Termin wird der halbe Preis der verwendeten Räume berechnet. Die Bühnen- und Saalgestaltung, Bestuhlung und dgl. ist 1 Woche vor der Veranstaltung mit dem für den Ritter-von-Bergmann Saal zuständigen Gemeindemitarbeiter abzuklären. Das Anbringen von Dekorationen darf nur im Einvernehmen mit dem für den Ritter-von-Bergmann Saal verantwortlichen Gemeindemitarbeiter erfolgen. Ortsvereine von Hittisau haben für die erste Veranstaltung im Jahr keine Benützungsgebühren zu entrichten. Als Ortsvereine gelten gemeldete Vereine mit dem Sitz in Hittisau und einer jährlichen Jahreshauptversammlung.
Zusätzliche Informationen
Belegungsplan
Umkleide
Bühne
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Saal
Foyer
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